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Ab wann kann man sich zum begleiteten Fahren mit 17 (BF17) in der Fahrschule anmelden?
- Mindestalter bei Anmeldung = 16 1/2 Jahre
Welche Voraussetzungen müssen die Begleitpersonen erfüllen?
Sie müssen:
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- den Führerschein der Klasse B (3 alt) seit mindestens 5 Jahren besitzen,
- in der Prüfbescheinigung eingetragen sein,
- und dürfen maximal 3 Punkte im VZR in Flensburg haben,
- während den Begleitfahrten immer den Führerschein mitführen und bei Kontrollen aushändigen,
- die 0,5 Promille-Grenze beachten,
- dem jungen Fahrer vor und während der Fahrt beratend zur Seite stehen, ohne dabei
selbst in die Bedienung des Fahrzeugs einzugreifen.
Wie sieht es aus mit der Verantwortlichkeit?
- Der junge Fahrer ist Fahrzeugführer und damit allein für sein Verhalten verantwortlich.
- Die Begleitperson ist für eventuelle Unfälle nicht verantwortlich.
Der Versicherungsschutz?
- Der junge Fahrer ist als Fahrzeugführer versicherte Person.
- Die Fahrzeugversicherung muss vor Antritt der Fahrt schriftlich informiert werden,
wenn ein besonderer Tarif abgeschlossen wurde. (z.B. Alleinfahrertarif, Ladytarif
o. a.)
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