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10.03.2012
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Ab wann kann man sich zum begleiteten Fahren mit 17 (BF17) in der Fahrschule anmelden?

  •  Mindestalter bei Anmeldung = 16 1/2 Jahre

Welche Voraussetzungen müssen die Begleitpersonen erfüllen?

Sie müssen:

  •  mindestens 30 Jahre alt sein,
  • den Führerschein der Klasse B (3 alt) seit mindestens 5 Jahren besitzen,
  • in der Prüfbescheinigung eingetragen sein,
  • und dürfen maximal 3 Punkte im VZR in Flensburg haben,
  • während den Begleitfahrten immer den Führerschein mitführen und bei Kontrollen aushändigen,
  • die 0,5 Promille-Grenze beachten,
  • dem jungen Fahrer vor und während der Fahrt beratend zur Seite stehen, ohne dabei selbst in die Bedienung des Fahrzeugs einzugreifen.

Wie sieht es aus mit der Verantwortlichkeit?

  • Der junge Fahrer ist Fahrzeugführer und damit allein für sein Verhalten verantwortlich.
  • Die Begleitperson ist für eventuelle Unfälle nicht verantwortlich.

Der Versicherungsschutz?

  • Der junge Fahrer ist als Fahrzeugführer versicherte Person.
  • Die Fahrzeugversicherung muss vor Antritt der Fahrt schriftlich informiert werden, wenn ein besonderer Tarif abgeschlossen wurde. (z.B. Alleinfahrertarif, Ladytarif o. a.)
BF17 begleitetes Fahren

BF17  begleitetes Fahren