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Tipp für alle, die demnächst Fahrprüfung haben:
Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung sofort als nicht bestanden zu bewerten und
soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist.
Dabei handelt es sich um:
- Gefährdung oder Schädigung
- Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
- Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines
Polizeibeamten
- Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie
- Zeichen 206 Stop-Schild
- Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art ohne Zusatzschild, wie z.B. "Anlieger
frei"
- Zeichen 267 Verbot der Einfahrt
- Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
- Verstoß gegen das Überholverbot
- Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle
halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h.
- Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
- Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
- Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
Zum Nichtbestehen kann außer den oben genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung
oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen wie z.B.:
- Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
- Nichtangepasste Geschwindigkeit
- Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten,
mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr als 20 km/h
- Fehlerhaftes Abstandhalten
- Unterlassene Bremsbereitschaft
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
- Nichtbeachten von Verkehrszeichen mit Ausnahme der oben genannten Situationen
- Langes zögern an Kreuzungen und Einmündungen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
- Fehler bei der Fahrzeugbedienung
- Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise
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