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10.03.2012
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Fehlerbewertung

Tipp für alle, die demnächst Fahrprüfung haben:

 

Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung sofort als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:

 

  • Gefährdung oder Schädigung
  • Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
  • Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
  • Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie
  • Zeichen 206 Stop-Schild
  • Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art ohne Zusatzschild, wie z.B. "Anlieger frei"
  • Zeichen 267 Verbot der Einfahrt
  • Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
  • Verstoß gegen das Überholverbot
  • Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h.
  • Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
  • Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
  • Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen

 

 

Zum Nichtbestehen kann außer den oben genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen wie z.B.:

 

  • Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
  • Nichtangepasste Geschwindigkeit
  • Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr als 20 km/h
  • Fehlerhaftes Abstandhalten
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen mit Ausnahme der oben genannten Situationen
  • Langes zögern an Kreuzungen und Einmündungen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
  • Fehler bei der Fahrzeugbedienung
  • Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise

Fehlerbewertung bei der praktischen Prüfung