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Klasse A unbegrenzt Motorrad / Motorroller leistungsunbegrenzt. Mindestalter 25 Jahre oder zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse A begrenzt. Klasse A begrenzt Motorrad / Motorroller leistungsbegrenzt auf 25 KW bzw. 34 PS Mindestalter 18 Jahre.
Klasse A1 Motorrad / Motorroller mit max. 125 ccm Hubraum, leistungsbegrenzt auf 11 KW bzw. 15 PS und bis 18 Jahre auf 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter 16 Jahre.
Klasse B Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse zuzüglich einem Anhänger mit 750 kg zG. Mindestalter 17 Jahre bei begleitetem Fahren sonst 18 Jahre.
Klasse BE Erforderlich, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist oder die zulässige Gesamtmasse des Zuges mehr als 3,5t beträgt.
Klasse M Motorrad / Motorroller mit max. 50 ccm Hubraum leistungsbegrenzt auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter 16 Jahre.
Klasse L Landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler. Mindestalter 16 Jahre bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Mofa Fahrrad mit Hilfsmotor mit max. 50 ccm Hubraum leistungsbegrenzt auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter 15 Jahre.