- Klasse A unbegrenzt
Motorrad / Motorroller leistungsunbegrenzt. Mindestalter 25 Jahre oder zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse A begrenzt.
- Klasse A begrenzt
Motorrad / Motorroller leistungsbegrenzt auf 25 KW bzw. 34 PS Mindestalter 18 Jahre.
- Klasse A1
Motorrad / Motorroller mit max. 125 ccm Hubraum, leistungsbegrenzt auf 11 KW bzw. 15 PS und bis 18 Jahre auf 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter 16 Jahre.
- Klasse B
Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse zuzüglich einem Anhänger mit 750 kg zG. Mindestalter 17 Jahre bei begleitetem Fahren sonst 18 Jahre.
- Klasse BE
Erforderlich, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist oder die zuläsasige Gesamtmasse des Zuges mehr als 3,5t beträgt.
- Klasse M
Motorrad / Motorroller mit max. 50 ccm Hubraum leistungsbegrenzt auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter 16 Jahre.
- Klasse L
Landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler. Mindestalter 16 Jahre bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
- Mofa
Fahrrad mit Hilfsmotor mit max. 50 ccm Hubraum leistungsbegrenzt auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter 15 Jahre.
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